Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Kostenfreie Erstberatung Abmahnung wegen Google Fonts

Sie haben eine Google Fonts-Abmahnung erhalten? Sie fragen sich, wie Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen können? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu einer Google Fonts-Abmahnung.

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Haben Sie eine Google Fonts-Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard oder der Kanzlei RAAG erhalten?

Haben Sie von dem Rechtsanwalte Kilian Lenard im Auftrag von Herrn Martin Ismail, von der Rechtsanwaltskanzlei RAAG im Namen von Wang Yu oder von der Meur Media Datenschutzgemeinschaft eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts erhalten? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterscheiben und einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 170,00 EUR zahlen? Wir helfen Ihnen, sich gegen Google Fonts Abmahnungen zu wehren!

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Wir beraten Unternehmen zur DSGVO und wissen worauf es bei Abmahnungen ankommt.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Das sollten Sie zu Google Fonts-Abmahnungen wissen:

Mit dem Urteil vom 20.01.2022 hat das Landgericht München entschieden, dass die Nutzung von Google Fonts ohne die entsprechende Einwilligung des Nutzers einer Webseite unzulässig ist, wenn Schriftarten über den Google-Server geladen werden. Dementsprechend werden neuerdings viele Abmahnungen von dem Rechtsanwalt Kilian Lenard, der Rechtsanwaltskanzlei RAAG und der Meur Media Datenschutzgemeinschaft gegen Betreiber von Webseiten ausgesprochen. In der Abmahnung werden Sie erfahrungsgemäß zur Zahlung eines Schadensersatzes sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wir raten Ihnen, ohne anwaltliche Beratung keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Auch sollten Sie nicht ohne Weiteres die geforderte Schadenssumme zahlen. Selbst wenn in Ihrem Fall ein Zahlungsanspruch besteht, lässt sich dieser mit unserer Hilfe reduzieren.

Wann ist die Nutzung von Google Fonts unzulässig?

Lädt eine Webseitenbetreiber Google Font nicht über seinen eigenen Server, sondern über den Google-Server hoch, ist dies dann unzulässig, wenn keine entsprechende Einwilligung des Nutzers vorliegt. Denn beim Aufrufen der Seite werden Daten des Nutzers, insbesondere dessen IP-Adresse, an den Google-Server weitergeleitet.

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Sind Google Fonts-Abmahnungen berechtigt?

In letzter Zeit werden vermehrt Massenabmahnungen von der Kanzlei RAAG, dem Rechtsanwalt Kilian Lenard und der Meur Media Datenschutzgemeinschaft ausgesprochen. Dabei wird gezielt nach einem fehlerhaften Einsatz von Google Fonts gesucht um dann einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Besucht eine Person allerdings gezielt Webseiten in dem Wissen, dass die Webseitenbetreiber Google Fonts vom Google-Server geladen haben, liegt seitens des Nutzers kein Schaden vor. Zwar ist es nicht notwendig, dass eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, damit dem Nutzer ein Schadensersatz zugesprochen wird. Allerdings muss der Nutzer einen spürbaren Nachteil durch den Verstoß erfahren. In den Fällen, in denen der Nutzer gezielt Webseiten mit einer unzulässigen Nutzung von Google Fonts aufsucht, macht er deutlich, dass ihn die Weitergabe seiner Daten an den Google-Server nicht spürbar negativ beeinträchtigt. Will der Nutzer dann daraus eine Rechtverletzung mit Hilfe einer Abmahnung geltend machen, ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig.

Wie gehe ich mit einer Google Fonts-Abmahnung um?

Wenn Sie eine Google Fonts-Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard, der Rechtsanwaltskanzlei RAAG oder der Meur Media Datenschutzgemeinschaft erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen, müssen aber nicht in Panik verfallen. In der Abmahnung wird typischerweise eine Frist festgesetzt, innerhalb derer Sie die geforderte Schadenssumme zahlen sollen. Ignorieren Sie die Abmahnung, kann gegen Sie ein Mahnbescheid ergehen und Ihnen im schlechtesten Fall die Zwangsvollstreckung drohen. Daher sollten Sie aktiv werden und sich gegen die Abmahnung wehren. Wir besprechen mit Ihnen in unserer kostenlosen Erstberatung, wie wir gegen die Google Fonts-Abmahnung vorgehen können und Sie können dabei von unseren Erfahrungen profitieren.

Unsere Verteidigungsstrategie in drei Schritten

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt.

Nichts zahlen

Auch bei den im Grunde berechtigten Abmahnungen sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.

Gratis Ersteinschätzung

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und übersenden Sie und Ihre Abmahnung. Wir werden Ihre Frage individuell beantworten und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.

Welche Google Fonts Nutzungen werden abgemahnt?

Abgemahnt wird die Nutzung von Google Fonts dann, wenn der Webseitenbetreiber die angebotenen Dienste über den Google-Server und nicht über den eigenen Server laden lässt. Dann werden die Daten der Nutzer mit Aufrufen der Webseite an Google weitergeleitet. Da die übertragenen Daten unter Anderem auch die IP-Adresse des Nutzers beinhaltet, muss dieser der Weiterleitung zustimmen. Tut der Nutzer dies nicht, verstößt der damit gegen das Datenschutzrecht und verletzt gleichzeitig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers.

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Was ist Google Fonts und wie funktioniert es?

Google Fonts stellt verschiedene Schriftarten zur freien Nutzung zur Verfügung. Das heißt, dass jeder Webseitenbetreiber die Schriftarten frei benutzen kann, ohne dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Schriften auf der eigenen Webseite zu verwenden, ohne diese vorher auf dem eigenen Server hochladen zu müssen. Durch das Aufrufen der Webseite durch den Nutzer werden die Schriftarten über einen Google Server nachgeladen. Dabei werden Daten des Nutzers an Google übertragen.

Warum ist Google Fonts datenschutzrechtlich problematisch?

Ruft der Nutzer die entsprechende Webseite auf, werden Daten an Google übermittelt. Diese umfassen unter anderem personenbezogene Daten wie die IP-Adresse des Nutzers. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne eine vorherige Einwilligung des Nutzers verstößt jedoch gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch wird dadurch in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nutzer eingegriffen, wodurch ein Schadensersatzanspruch sowie ein Anspruch auf Unterlassung entsteht.

Was wir für Sie tun können

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Datenschutzrecht.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.