Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Krammer Jahn erhalten?

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Krammer Jahn für die Börsenmedien AG erhalten? Von Ihnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert? Zudem sollen Sie Schadensersatz und Anwaltskosten bezahlen? Nutzen Sie jetzt unseren Abmahnungs-Gratis-Check. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung rund um das Thema Abmahnung von der Kanzlei Krammer Jahn. Unsere Rechtsanwälte sind auf das Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen gerichtlich sowie außergerichtlich verteidigt.

Erfahrung, die sich auszahlt.

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  • bundesweit
  • kostenfreie Ersteinschätzung

Wir stehen Ihnen zur Seite bei einer Abmahnung von Krammer Jahn

Sie wurden von der Kanzlei Krammer Jahn im Auftrag der Börsenmedien AG wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Die Erstberatung ist kostenfrei.

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

Sie haben eine Abmahnung von der Bayreuther Kanzlei Krammer Jahn Rechtsanwälte im Auftrag der Börsenmedien AG zugesendet bekommen? Sie sollen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung wegen der öffentlichen Zugänglichmachung und der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Presseprodukten oder Büchern eine Unterlassungserklärung abgeben sowie Schadensersatz- und die gegnerischen Anwaltskosten zahlen?

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir verfügen über Erfahrungswerte mit Abmahnungen der Kanzlei Krammer Jahn und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!

Anwaltskosten und Schadensersatz? Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung von Krammer Jahn in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte aus mehreren tausend Fällen. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Abmahnungen von Krammer Jahn:

Unsere Verteidigungsstrategie in drei Schritten

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt.

Nichts zahlen

Auch bei den im Grunde berechtigten Abmahnungen sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.

Gratis Ersteinschätzung

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und rufen Sie bei uns an. Wir werden Ihre Frage individuell beantworten und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.

Handelt es sich bei den Briefen der Rechtsanwaltskanzleien um Abzocke, Fake oder Betrug?

Nein, bei den Abmahnungen der Bayreuther Kanzlei Krammer Jahn handelt es sich weder um Abzocke, Fake oder einen Betrug. Wir empfehlen anwaltliche Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen und professionell prüfen lassen. Unsere Fachanwälte schauen sich Ihre Abmahnung im Rahmen der Erstberatung kostenfrei und unverbindlich an.

Warum lässt die Börsenmedien AG wegen einer Urheberrechtsverletzungen abmahnen?

Die Börsenmedien AG bietet eine Vielzahl an Presse- und Buchprodukten für die Themenbereiche Börse und Finanzen an. Darunter Publikationen wie "800% PLUS", "800% EXTREM" oder "Hot Stock Report". Die Börsenmedien AG ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den oben genannten und weitere Print- und Online-Produkten. Veröffentlichen oder vervielfältigen nun Dritte ohne eine entsprechende Lizenz Inhalte bzw. das vollständige Magazin, Buch oder andere Publikation verletzt dies das ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrecht des Medienhauses. Die Publikationen genießen als so genannte "Sprachwerke" urheberrechtlichen Schutz auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Die Nutzungsrechte an den geschützten Werken übertragen Redakteure, Journalisten und Autoren als Urheber der Inhalte grundsätzlich an die Verlage und Medienhäuser. Um die eigenen Nutzungsrechte durchzusetzen, lässt sich die Börsenmedien AG von der Kanzlei Krammer Jahn vertreten. Die Bayreuther Kanzlei mahnt dann Personen ab, die Inhalte von Börsenmedien-Produkten öffentlich wiedergeben beispielsweise über den Upload auf Webseiten oder auf Social Media, wie Facebook, Instagram, Telegram und dergleichen.

Aufbau einer Abmahnung der Kanzlei Krammer Jahn

Aufgrund der Vielzahl an Abmahnungen, die auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzleien versenden, sind die ersten Anschreiben regelmäßig ähnlich strukturiert. Im ersten Absatz gibt die Kanzlei Krammer Jahn an, die rechtlichen Interessen der Börsenmedien AG zu vertreten und benennt die bestehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der streitgegenständlichen Publikation. Nach der Schilderung, wie die abgemahnte Person die Inhalte genutzt haben soll, wird durch Krammer Jahn dargelegt, wie dadurch gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen worden sein soll. Daraus leitet die Kanzlei verschiedene Ansprüche ab: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten. In den uns bekannten Fällen lagen die Forderungshöhen bezüglich des Schadensersatzes nicht selten im vierstelligen Bereich bei über 7 000 EUR plus die Anwaltskosten. Zudem wird den abgemahnten Person eine Frist von 14 Tagen gestellt, in der die Betroffenen die Unterlassungserklärung abgeben, die Abmahnungskosten begleichen oder einen Vergleich mit den Abmahnern aushandeln sollen.

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Wie kann mir S.O.S. Abmahnung weiterhelfen?

Wir empfehlen das anwaltliche Schreiben nicht zu ignorieren. Nichts tun hilft nichts. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen Ihnen neben weiteren schriftlichen Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung, Mahnbescheid oder Klage. Auch lediglich eine Unterlassungserklärung abzugeben und nicht zu zahlen, führt unserer Erfahrung nach nicht zum Erfolg. Auch nach Ausräumung des Unterlassungsanspruchs, wird die Gegenseite die Zahlungsforderungen weiter verfolgen. Wir können zudem nur davon abraten bei den gegnerischen Rechtsanwälten anzurufen. Es besteht das Risiko, dass Sie Informationen preisgeben, die eine Verteidigung in Ihrem Fall erschweren. Selbst dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Insbesondere der geforderte Aufwendungs- und Schadensersatz erscheint oftmals deutlich überhöht. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.

Was kann ich im Fall einer Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG nun tun?

Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können. In der Regel wird die Sache hierdurch teurer. Werden Sie aktiv und handeln Sie richtig, damit Sie weniger oder gar nichts zahlen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

Frist in der Abmahnung abgelaufen - mit welchen Folgen müssen Sie rechnen?

Bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung werden in der Regel kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum Ausgleich der Zahlungsforderungen gestellt. In den uns bekannten Fällen hatten die Betroffenen in der Regel zwei Wochen zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dies wird einerseits durch die Eilbedürftigkeit gerechtfertigt, soll andererseits die abgemahnten Personen unter Druck setzen.

Verstreicht die von der Gegenseite gesetzte Frist, kann dies dazu führen, dass Krammer Jahn im Auftrag der Börsenmedien AG, die geltend gemachten Ansprüche auf gerichtlichem Weg durch eine einstweilige Verfügung, einen Mahnbescheid oder eine Klage durchsetzen will. Für Sie steigen durch Einleitung des Verfahrens automatisch die Kosten.

Sind auch Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Krammer Jahn betroffen?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Wir vertreten bundesweit.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Werden Sie jetzt aktiv - mit unserer Strategie zum Erfolg!

Die Abmahnung zu ignorieren wird nicht weiterhelfen bei einer Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG. Abmahnungen dieser Art haben ein Gefahrenpotenzial, weil die beauftragten Kanzleien die Ansprüche ihrer Mandaten auch im gerichtlichen Verfahren durchsetzen könnten. Seit 2007 verteidigen wir Abmahnungen im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erörtern in einem ersten Gespräch, die für Sie richtige und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.

Für unsere Arbeit berechnen wir faire Pauschalsätze, dadurch wird unsere Beauftragung für Sie auch wirtschaftlich interessant. Mit unserer Arbeit wird ihre Abmahnung nicht teurer, als sie ohnehin schon ist. Falls Sie sich jedoch keinen Anwalt leisten können, sprechen Sie uns auf einen Beratungshilfeantrag an. Wenn das für Sie zuständige Gericht Ihnen Beratungshilfe gewährt, zahlen Sie an nur 14,99 EUR an uns.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung von Krammer Jahn.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Krammer Jahn - Unser Angebot an Sie:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - nicht mit einem Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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